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RICHTLINIEN

1. Wer kann eine Förderung beantragen?

Das House of Resources Saar unterstützt:

  • Kleine gemeinnützige Organisationen

  • Ehrenamtliche Gruppen und Initiativen

Besonders im Fokus stehen migrantische Organisationen, die sich weiterentwickeln möchten und Interesse an Beratung, Workshops oder weiteren Professionalisierungsangeboten durch das House of Resources Saar haben.

Auch andere ehrenamtliche Gruppen, Initiativen und kleinere Vereine, die im Bereich Integration und Migration aktiv sind, können Projektförderung beantragen.

 

2. Was wird gefördert?

Gefördert werden zeitlich begrenzte Projekte, die in Saarbrücken oder im Saarland durchgeführt werden. Die Projekte sollen folgende Ziele verfolgen:

  • Ehrenamtliches Engagement für eine offene, vielfältige Gesellschaft stärken

  • Begegnung und Austausch zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft fördern

  • Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte verbessern

  • Migrant*innenorganisationen sichtbar machen und strukturell stärken

  • Neue Mitwirkende für Organisationen gewinnen

  • Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Vereinen und Initiativen ausbauen

  • Engagement gegen Rassismus, Diskriminierung, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit unterstützen

 

3. Fördermöglichkeiten & Förderhöhe

Projekte können einmalig mit bis zu 500 Euro unterstützt werden ohne Entscheidung einer Jury, oder bis zu 1 000 Euro (hier müssen die Fristen beachtet werden). Neugegründete Migrant*innenorganisationen können die Vereinsgründungskosten erstatten bekommen.

Maximal zwei Projekte + ggf. ein Starterpaket pro Antragsteller*in sind möglich
Achtung: Es besteht kein Anspruch auf Förderung – die Entscheidung trifft das HoR-Team Saar individuell auf Basis der eingereichten Unterlagen. Alle Projekte müssen bis 30. November 2025 abgeschlossen sein.

 

4. Entscheidungskriterien

Die Förderentscheidung orientiert sich an folgenden Punkten:

  • Deutlicher Bezug zu den Förderzielen des House of Resources Saar

  • Positive Wirkung auf gesellschaftliche Teilhabe und/oder Organisationsentwicklung

  • Klare und überzeugende Darstellung des Projekts und des Finanzierungsplans

  • Vorrang für Antragsteller*innen, die noch keine Förderung vom HoR Saar erhalten haben

  • Hoher Anteil an ehrenamtlichem Engagement

  • Potenzial für Nachhaltigkeit, Weiterentwicklung oder Wiederholbarkeit

  • Gesellschaftliche Relevanz und Aktualität des Themas

 

5. Was kann finanziert werden?

✅ Diese Kosten sind förderfähig:

  • Honorare (bis max. 72 €/Stunde)

  • Aufwandsentschädigungen & Übungsleiterpauschalen

  • Verbrauchs- und Arbeitsmaterial

  • Mietkosten für Veranstaltungsräume oder Technik

  • Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Flyer, Plakate)

  • Reisekosten im Inland (KFZ: 0,20 €/km)

  • Kleine Verpflegungskosten (z. B. Getränke, Kekse – nur nach Absprache)

❌ Diese Ausgaben können nicht übernommen werden:

  • Personalkosten (auch Minijobs)

  • Alkohol, Restaurantbesuche

  • Anschaffungen wie Technik, Möbel oder Kleidung

  • Reisekosten ins Ausland, Tankquittungen

  • Vereinsräume, laufende Vereinskosten, Verwaltungskosten

  • Geschenke, Blumen, Deko

  • Pfand, Einwegtüten etc.